-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Bei Betrieben mit nicht mehr als zwanzig Beschäftigten oder bei einer Ausgangslohnsumme von 0 € findet die Lohnsummenregelung keine Anwendung. Bei der Bestimmung der Mindestanzahl der Beschäftigten ist auf die Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Besteuerungszeitpunkt ohne Saison- und Leiharbeiter...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Die Lohnsumme ist nach § 13a Abs. 4 ErbStG zu ermitteln. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gehören neben den Löhnen und Gehältern Sozialbeiträge der Arbeitnehmers (nicht des Arbeitgebers), Einkommensteuer/Zuschlagsteuern, Sondervergütungen, Abfindungen, Zuschüsse, Provisionen sowie Geld- und Sachleistungen...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Hat der Erblasser die Miterben auf Grund einer Teilungsanordnung verpflichtet, begünstigtes Vermögen auf einen Miterben zu übertragen, oder verständigen sie sich die Miterben im Rahmen der Nachlassteilung darauf, können die das begünstigte Vermögen übertragenden Miterben die Verschonung nicht in Anspruch...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Nach § 13a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG führen folgende schädliche Verfügungen über Betriebsvermögen zum Wegfall der Steuervergünstigungen: Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs, Veräußerung eines Anteils an einer Gesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Steuerschädlich ist die Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen i.S.d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG (Wirtschaftsteil i.S.d. § 160 Abs. 2 BewG) und selbst bewirtschafteter Grundstücke i.S.d. § 159 BewG innerhalb der Behaltensfrist (§ 13a Abs. 5 Satz 1...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG bleibt das nach § 13b Abs. 4 ErbStG begünstigte Vermögen zu 100 % bei der Besteuerung außer Ansatz (Verschonungsabschlag). Der Gesetzestext scheint auf den ersten Blick irritierend. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG spricht von einer Verschonung...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Nach § 13a Abs. 3 ErbStG stehen die Steuerbefreiungen des Verschonungsabschlags und des Abzugsbetrags demjenigen nicht zu, der das begünstigte Vermögen aufgrund der Anordnung des Erblassers weiter zu übertragen hat. Der Erbe wird von der Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen ausgeschlossen,...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Ein Ziel des ErbStRG bestand darin, die Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Ziel des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes ist es, den Unternehmen in Folge der weltweiten Wirtschaftskrise mehr Flexibilität zu ermöglichen. § 13a ErbStG bestimmt den Umfang der Verschonung, während die Vorschrift des...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Besitzt ein Gesellschafter nicht die erforderliche Mindestbeteiligungsquote von mehr als 25 %, sind die Anteile nach der Ausnahmeregelung des § 13b Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG dennoch in die Verschonungsregelung einzubeziehen, wenn die Voraussetzungen einer Poolvereinbarung (Stimmrechtsbindung...Erbschaft-Schenkungsteuer
-
Nachschlagewerk / Basiskommentar Steuerrecht
Der Abzugsbetrag kann innerhalb von 10 Jahren für von derselben Person anfallende Erwerbe nur einmal berücksichtigt werden (§ 13a Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Der Zeitraum von zehn Jahren beginnt im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, die unter Berücksichtigung des Abzugsbetrags ermittelt wurde....Erbschaft-Schenkungsteuer