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Arbeitsrecht
Tarifvertragsrecht
Aufsatz
Zugleich Anmerkung zu BAG vom 5. 10. 2010 - 1 ABR 88/09, DB 2011 S. 481
Rechtsanwalt Prof. Dr. Cord Meyer, Stemwede/Berlin
In jüngster Zeit hat sich eine Reihe von Gewerkschaften neu gegründet. Abzuwarten bleibt nach Ansicht des Autors, ob diese insbesondere über eine soziale Mächtigkeit als Voraussetzung für eine Gewerkschaft verfügen. Denn das BAG hat insoweit seine Rechtsprechung für neu gegründete Gewerkschaften verschärft.
I. Einleitung
Im Zuge der Diskussionen...
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Aufsatz
Rechtsanwalt Professor Dr. Cord Meyer, Stemwede/Berlin
Das BAG hat sich zwar in den letzten Jahren wiederholt mit den unterschiedlichsten Regelungen in Bündnistarifverträgen befasst. Offen bleiben aber die Wechselwirkungen mit der jüngst geänderten Rechtsprechung zum einen im Recht des Betriebsübergangs zur kollektiven Weitergeltung nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB sowie zum anderen im Tarifrecht...
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Arbeitsrecht
Betriebsübergang
Aufsatz
RA Prof. Dr. Cord Meyer, Berlin
Der Autor erläutert, welche Folgen sich für Betriebserwerber aus der neuesten Rechtsprechung des BAG zur kollektivrechtlichen Transformation von bis zum Betriebsübergang normativ anwendbaren Tarifverträgen ergeben.
I. Einleitung
Mit Urteil vom 22. 4. 2009 hat der 4. Senat des BAG die Transformation nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB auf eine stärkere kollektivrechtliche...
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Aufsatz
Rechtsanwalt Professor Dr. Cord Meyer, Stemwede/Berlin
Das BAG fächert seine Rechtsprechung zum nachträglichen Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang immer weiter auf. Die Anmerkung von Cord Meyer zu BAG vom 12. 11. 2009 - 8 AZR 538/07 befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit ein solcher Widerspruch nach beendetem Arbeitsverhältnis entweder statthaft oder im Einzelfall als verwirkt anzusehen...
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Aufsatz
Rechtsanwalt Professor Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
Nach Ansicht des Siebten Senates am BAG kann zwar jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft einen Zuordnungstarifvertrag nach § 3 Abs. 1 BetrVG sogar erstreiken. Dennoch beantwortet der Siebte Senat insbesondere nicht, wie Tarifvertragskonkurrenzen aufzulösen wären.
I. Einleitung
Der Beschluss des BAG vom 29. 7. 2009 wirft ein erstes...
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Aufsatz
Rechtsanwalt Professor Dr. Cord Meyer, Stemwede/Berlin
abstract
I. Einleitung - Zweck der Unterrichtung
In Fortschreibung seiner bisherigen Rechtsprechung wiederholt der Achte Senat, dass die Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB dem Arbeitnehmer eine hinreichende Wissensgrundlage dafür verschaffen soll, ob er dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widerspricht.
Hierbei bestehen...
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Arbeitsrecht
Betriebsübergang
Aufsatz
Rechtsanwalt Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
§ 325 Abs. 2 UmwG schafft die Möglichkeit, bei einem Betriebsübergang durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag z. B. eine Fortgeltung von ansonst entfallenden Beteiligungsrechten zu vereinbaren. Auch vor dem Hintergrund dieser Vorschrift hat die Praxis arbeitsrechtliche Überleitungsverträge bei Betriebsübergang entwickelt. Der Autor zeigt insoweit...
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Aufsatz
Rechtsanwalt Professor Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
Während der Fünfte Senat am BAG (Urteil vom 7. 11. 2007 — 5 AZR 1007/06) nunmehr eine Änderung zukünftiger arbeitsvertraglicher Ansprüche trotz Betriebsübergangs für möglich hält, unterstellt der Achte Senat des BAG bei einem vor Betriebsübergang erfolgenden Verzicht auf entstandene arbeitsvertragliche Ansprüche gemäß § 134 BGB eine unwirksame Umgehung der Schutzvorschrift des § 613a BGB. Unklar...
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Aufsatz
Rechtsanwalt Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
I. Einleitung
Das BAG gestattet den Gewerkschaften nunmehr - grundsätzlich - ein vom Arbeitgeber bereit gestelltes E-Mail-System zu Werbezwecken zu nutzen. Der nachfolgende Beitrag setzt sich unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel mit dem Urteil auseinander und beleuchtet praktische Folgefragen, die sich etwa aus der vom BAG kreierten "Sonderbeziehung...
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Aufsatz
Rechtsanwalt Dr. Cord Meyer, Stemwede/Berlin
I. Einleitung / Gemeinsame Anmerkung zu BAG 20. 3. 2008 - 8 AZR 1016/06 -, 24. 7. 2008 - 8 AZR 205/07 - sowie 20. 3. 2008 - 8 AZR 1022/06 -
In den vorgenannten drei Urteilen präzisiert das BAG u. a. seine Überlegungen zum Widerspruch nach Beendigung des Arbeitsvertrags, zur Verwirkung eines nachträglichen Widerspruches sowie zu Garantie und Schadensersatz...