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Umsatzsteuer
Umsatzsteuer
1. Die 6. EG-RL ist dahin auszulegen, dass ein Wirtschaftsteilnehmer, der Forderungen unter Übernahme des Ausfallrisikos aufkauft und seinen Kunden dafür Gebühren berechnet, eine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. der Art. 2 und 4 dieser RL ausübt, so dass er die Eigenschaft eines Stpfl. hat und daher gem. Art. 17 der 6. EG-RL zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
2. Eine wirtschaftliche...
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