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Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Carsten Thomas Ebenroth / Andreas Müller, Konstanz
Die Zivilgerichtsbarkeit ist heute geprägt von einer Überlastung der Gerichte, die sich in langjährigen Instanzenzügen niederschlägt. Vielfach wird dadurch effektiver gerichtlicher Schutz vereitelt. Bei der gerichtlichen Überprüfung von Gesellschafterbeschlüssen auf Anfechtung eines Gesellschafters stellen sich dabei...
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Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Carsten Thomas Ebenroth / Thomas Daum, Konstanz
I. Einleitung
"Feindliche" Übernahmen von Unternehmen finden in letzter Zeit auch in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur einige Beachtung . Es handelt sich dabei um einen Problemkreis, der zuerst unter dem Begriff des "hostile" oder "unfriendly takeover" in den anglo-amerikanischen Ländern, vor allem in...
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Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Carsten Thomas Ebenroth / Thomas Kräutter, Konstanz
I. Einführung
In seinem Urteil vom 15.1.1990 hat der BGH zur Umwandlung von Altforderungen in Beteiligungen vor dem Hintergrund der 2. Richtlinie zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Kapitalschutzrichtlinie) Stellung genommen. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß die von Lehre und Rechtsprechung entwickelte...
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Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Carsten Thomas Ebenroth / Rechtsanwalt Rafael Fischer / Rechtsanwalt Christoph Sorek, Konstanz
I. Einleitung
Ein multimodaler Gütertransport liegt dann vor, wenn aufgrund eines einheitlichen Transportvertrages mehrere Transportmittel zum Einsatz gelangen . Es spielt dabei keine Rolle, ob dieser Wechsel der Transportmittel von vornherein vertraglich vereinbart wurde,...
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Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Carsten Thomas Ebenroth / Uwe Eyles, Universität Konstanz
Die Mobilität von Unternehmen im Spannungsfeld von Harmonisierungsbestrebungen und der Anerkennung divergierender Rechtsstandards .
I. Ausgangslage: Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften und europäischer Binnenmarkt
Am 1.7.1987 ist die Einheitliche Europäische Akte vom 17. und 28.2.1986 -- EEA -- in Kraft getreten . Die durch Art. 13 EEA eingefügte Bestimmung des Art. 8a EWG-Vertrag --...