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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
Zweck: Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) eine GmbH ist. Mit dieser Rechtskonstruktion wird eine Haftungsbeschränkung erreicht. Die GmbH & Co. KG verbindet die Elemente und Vorzüge...
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
Ertragsteuerrecht: Ertragsrechtlich wird die GmbH & Co. KG als eine Personengesellschaft angesehen. Das gilt auch dann, wenn sie als Publikumsgesellschaft ausgestaltet und ihrer inneren Struktur nach mehr der Aktiengesellschaft angenähert ist (BFH v. 25.6.1984 - GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751...
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
Zulässigkeit der Rechtsform: Der BGH hat - nach langer Kontroverse in der Literatur über die Typenvermischung bei der KG auf Aktien - die Eintragung der GmbH & Co. KGaA grundsätzlich zugelassen (BGH v. 24.2.1997 - II ZB 11/96, GmbHR 1997, 595 = GmbH-StB 1997, 132). Es muss jedoch bereits durch die...
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
Begriff: Der Begriff des "Kapitalkontos" ist der Ausgangspunkt für das richtige Verständnis des "Anteils am Verlust der KG" in § 15a EStG. Soweit das Kapitalkonto positiv ist, können Verluste sofort ausgeglichen und abgezogen werden. Jedoch ist ein das positive Kapitalkonto übersteigender...
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
Die Geschäftsführer der GmbH sind i.d.R. gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH & Co. KG. Die GmbH kann jedoch von der Geschäftsführung ausgeschlossen und einzelne Kommanditisten zu Geschäftsfüh rern ernannt werden, die nach außen die Gesellschaft als Prokuristen oder Generalbevollmächtigte (Vollmacht...
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
BFH v. 17.3.2010 - IV R 41/07, GmbHR 2010, 834: Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns bei Übergang auf vermögensverwaltende Tätigkeit unter Fortführung wesentlicher Betriebsgrundlagen. BFH v. 15.5.2008 - IV R 46/05, GmbHR 2008, 998: Voraussetzung für die Qualifizierung eines "Darlehenskontos"...
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
Altendorf, Aktuelle Hinweise zur GmbH & Co. KG, GmbH-StB 2009, 11 Bärwaldt/Jedlitschka, Ansprüche einer GmbH & Co. KG gegen ihre Geschäftsführer und deren Verjährung, GmbHR 2005, 509 Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39 Binz/Sorg, Hat die GmbH & Co. KG bei...
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
Das Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG besteht aus dem Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) und dem Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter. Zum Sonderbetriebsvermögen gehören die der KG von ihren Gesellschaftern überlassenen Wirtschaftsgüter und auch der Anteil an der Komplementär-GmbH, so...
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
Als Komplementär-GmbH bezeichnet man eine GmbH, die persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) einer Personengesellschaft ist, üblicherweise bei einer KG (GmbH & Co. KG), aber auch bei einer KGaA (GmbH & Co. KGaA, siehe unten 9.) oder einer GbR (GmbH & Co. GbR, ? GbR 1. GmbH & Co....
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Nachschlagewerk / GmbH-Beratung (Handbuch)
§ 264a HGB: Durch das KapCoRiLiG (BGBl. I 2000, 154) unterliegt die GmbH & Co. KG als Gesellschaft i.S.d. § 264a HGB grds. seit dem Geschäftsjahr 2000 den strengeren Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und strengeren Offenlegungspflichten (detailliert...