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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Tatsächliche und rechtliche Ausgangslage RZ 1 I. Abschreibungsgesellschaften RZ 3 II. Bauherrenmodelle RZ 6 1. Zivilrechtliche Gestaltungen RZ 7 a) Kölner Modell RZ 7 b) Hamburger Modell RZ 8 c) Erwerber-Modell RZ 9 d)...
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Der Wunsch, durch gezielte Wahrnehmung steuerrechtlicher Möglichkeiten aufgrund entsprechender vertraglicher Gestaltungen Steuern zu sparen, führte in der Vergangenheit zu einem wahren Boom sog. Abschreibungsgesellschaften oder Verlustzuweisungsgesellschaften. Zweck derartiger Unternehmen, die fast...
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Da Abschreibungsgesellschaften fast ausschließlich in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben wurden, konnten den als Kommanditisten beteiligten Anlegern als Mitunternehmern Verluste zugerechnet werden. Durch den Beschluß des BFH v. 10. 11. 1980 - GrS 1/79, BStBl. II 1981, 164, wonach das negative...
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Bei offenen Immobilienfonds handelt es sich um Kapitalsammelgesellschaften i. S. des KAGG, regelmäßig in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften. Es kann sich jeder über den Erwerb von Investmentanteilen an den Fonds beteiligen. Bei geschlossenen Immobilienfonds ist nur einer begrenzten Anzahl von...
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Bei allen Formen der Bauherrengemeinschaften und der geschlossenen Immobilienfonds hat sich im Laufe der Zeit die Problematik der Einkünfteerzielungsabsicht gestellt, wenn der Initiator dem Anleger eine sog. "Rückkaufgarantie" oder "Wiederverkaufsgarantie" eingeräumt hat. Diese Garantien...
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Entscheidend für die Ausschöpfung der steuerrechtlichen Möglichkeiten ist die Bauherrengemeinschaft der Anleger. Dazu hatte die Finanzverwaltung strenge Kriterien aufgestellt (BMF v. 13. 8. 1981 - IV B 1 - S 2253 a - 3/81, BStBl. I 1981, 604). So war es erforderlich, daß der Bauherr ein Bauherrenwagnis...
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Da das Hamburger Modell in der Rechtsform der KG betrieben wird, erzielt zunächst die KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), auch wenn sich Zweifel an der Einkünfteerzielungsabsicht ergeben (OFD Frankfurt v. 3. 3. 1999 - S 2253 A - 48 - St II 24, StEK EStG § 21 Nr. 307)....
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Soweit der Anleger als Bauherr der Sanierungsmaßnahme anzusehen ist (s. Rz. 13), kann er die Herstellungskosten erhöht nach §§ 7 h, 7 i EStG, § 82 a EStDV mit 10 % abschreiben. Im Hinblick darauf, daß die Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand fließend ist, kommt auch...
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Da das Mietkaufmodell darauf ausgerichtet ist, während einer relativ kurz bemessenen Zeit Verluste aus der Bauphase in Anspruch zu nehmen und anschließend einen nicht einkommensteuerbaren Veräußerungsgewinn zu erzielen, hat die Rechtsprechung (BFH v. 31. 3. 1987 - IX R 111/86, BStBl. II 1987, 668;...
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Nachschlagewerk / Das Steuer-Handbuch
Bei Beteiligung an offenen Immobilienfonds erzielt der Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, soweit nicht eine gewerblich geprägte Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG vorliegt,...