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Betriebsverfassungsrecht
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Entgeltrecht
Rechtsanwälte Dr. Björn Otto, FAArbR / Patrick Mückl, Köln
Die Beteiligung der Arbeitnehmer am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bzw. einer Unternehmensgruppe durch Ausgabe von Aktien zählt zu den tradierten Elementen der Vermögensförderung der Arbeitnehmer. Auch in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise wird verstärkt nicht über eine Abschaffung, sondern über eine Umgestaltung von Aktienoptionsprogrammen...
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Betriebsübergang
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Umwandlungsrecht
Rechtsanwälte Dr. Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Björn Otto, Köln
Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Umfang der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB sowie - vor dem Hintergrund der Entscheidung des BAG vom 24.05.2005 (8 AZR 398/04) - mit den Rechtsfolgen eines Widerspruchs nach fehlerhafter Unterrichtung über die Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs.
I. Einleitung
Gem. § 613a Abs. 5 BGB haben der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber...
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RA Dr. Björn Gaul, FArbR / RA Dr. Andrea Bonanni / RA Dr. Björn Otto, Köln
Bereits zum 1. 1. 2004 sollen die bisherigen Regelungen zur strukturellen Kurzarbeit und zu Sozialplanzuschüssen (§§ 175, 254 ff. SGB III), die wesentliche Bedeutung für die Sozialplangestaltung bei der sozialverträglichen Umsetzung von Personenanpassungsmaßnahmen haben, beseitigt und durch Neuregelungen zu Transfermaßnahmen...
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Rechtsanwalt Dr. Björn Gaul, FArbR / Rechtsanwalt Dr. Björn Otto, Köln
Mit den beiden Gesetzen für moderne Dienstleistungen sollen wesentliche Bestandteile der Vorschläge der Hartz-Kommission umgesetzt werden. Im Nachgang zu der in DB 2002 S. 2486 ff. erschienen Zusammenfassung zu den geplanten Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht stellen die Autoren die sich durch die Verhandlungen...
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Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission
Rechtsanwälte Dr. Björn Gaul, FArbR / Dr. Björn Otto, Köln
Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission
Der Bundestag hat am 15. 11. 2002 die beiden Gesetze zur Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission und das Beitragssatzsicherungsgesetz verabschiedet. Die Gesetze sollen im Wesentlichen bereits am 1. 1. 2003 in Kraft treten. Gaul und Otto geben einen Überblick über die Neuregelungen.
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Konsequenzen der Änderung verbraucherrechtlicher Vorschriften im BGB
Rechtsanwalt Dr. Björn Gaul, Fachanwalt für Arbeitsrecht / Dr. Björn Otto, Köln
Konsequenzen der Änderung verbraucherrechtlicher Vorschriften im BGB
Das Gesetz zur Änderung des Rechts der Vertretung durch Rechtsanwälte vor den OLG vom 23. 7. 2002 enthält in Art. 25 auch wesentliche Änderungen im Bereich der Verbraucherverträge. Gaul/Otto untersuchen die Auswirkungen auf die Diskussion über die zur Zeit umstrittenen Fragen nach einem Widerrufsrecht bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
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Ergänzung von § 613a BGB
Rechtsanwalt Dr. Björn Gaul / Wiss. Mitarbeiter Dr. Björn Otto, Köln
Ergänzung von § 613a BGB
Der Gesetzgeber hat durch das "Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze" mit Wirkung zum 1. 4. 2002 auch die Vorschrift des § 613a BGB den Vorgaben der Richtlinie 2001/23/EG angepasst. Die bereits überfällige Ergänzung normiert die Verpflichtung der an einem Betriebsübergang...