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Nach den Vorstellungen einiger Länderjustizministerien sollen die für das Verwaltungs-, das Sozial- und das Steuerrecht bestehenden Fachgerichtsbarkeiten zu einer öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit zusammen gelegt werden. Ziel ist es, letztendlich nur zwei statt der bisher fünf Gerichtsbarkeiten zu schaffen, nämlich die geplante öffentlich-rechtliche sowie eine ordentliche mit Zivil-, Straf- und...
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