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Personengesellschaftsrecht
Personengesellschaftsrecht
BGB § 705; HGB § 130
Der Neugesellschafter ist in seinem Vertrauen auf den Fortbestand der vor der Publikation des Senatsurteils vom 7. 4. 2003 - II ZR 56/02 (BGHZ 154 S. 370 = DB 2003 S. 1164) bestehenden Rechtslage nicht geschützt, sondern haftet analog § 130 HGB, wenn er die Altverbindlichkeit, für die er in Anspruch genommen wird, bei seinem Eintritt in die Gesellschaft...
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