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Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung
BetrAVG § 1
Der Widerruf einer Versorgungszusage kommt lediglich in Betracht, wenn die Pflichtverletzung des Versorgungsberechtigten so schwer wiegt, dass eine Berufung auf den Bestand der Versorgungsleistung arglistig erscheint. Das ist der Fall, wenn sich die erbrachte Betriebstreue rückschauend als wertlos erweist. Grobe Pflichtverletzungen oder Verstöße gegen...
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