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GmbH-Recht
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Insolvenzrecht
Nachrangigkeit kapitalersetzender Darlehen der Gründungsgesellschafterin einer société anonyme luxemburgischen Rechts im Falle der Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens in Deutschland - Maßgeblichkeit des Insolvenzrechts des Eröffnungsstaates - Zuordnung der Novellenregeln in §§ 32a, 32b GmbHG a. F., § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a. F. zum Insolvenzrecht
EuInsVO Art. 3, 4; InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5 a. F., § 135 a. F.; GmbHG § 32a a. F.
Die Regelungen über die Nachrangigkeit kapitalersetzender Gesellschafterdarlehen nach § 32a GmbHG a. F., § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO a. F. finden auf Kapitalgesellschaften, über deren Vermögen in Deutschland das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet worden ist, auch dann Anwendung, wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat der...
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Rechtsanwaltsrecht
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Sonstiges Recht
Wirksamer Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Veruntreuungen durch Sozien auch für nach außen als Sozien auftretende angestellte Anwälte und freie Mitarbeiter
AVB Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Patentanwälte (hier § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 3 AVB-A)
Die Sozienklausel in § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit § 12 Abs. 3 AVB-A ist wirksam und auf Scheinsozien anwendbar.
(BGH-Urteil vom 20.7.2011 - IV ZR 42/10)
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Versicherungsleistungen aus einem Berufshaftpflichtversicherungsvertrag in Anspruch.
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Kreditsicherungsrecht
BGB §§ 314, 765
Hat der Fremdgeschäftsführer einer GmbH für diese eine persönliche Mietsicherheit begeben (hier: Schuldmitübernahme/Schuldbeitritt), stellt sein Ausscheiden aus dem Geschäftsführeramt zwei Monate, bevor die Miete bei der Gesellschaft uneinbringlich wird, keinen wichtigen Grund zur Kündigung der Sicherheit gegenüber dem Vermieter dar.
(BGH-Urteil vom 20.7.2011 - XII ZR 155/09)
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Personengesellschaftsrecht
Vereinbarung eines "Grundbuchtreuhandverhältnisses" steht Außenhaftung der beitretenden Gesellschafter nicht entgegen - Haftung der Gesellschafter auch für die vor ihrem Beitritt begründeten Darlehensverbindlichkeiten der GbR - Keine Vereinbarung der Anrechnung von Erlösen aus dem Gesellschaftsvermögen auf die Haftungsanteile der Gesellschafter - Zum Anspruch der Gesellschafter auf Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligungen gegen die Bank wegen Aufklärungspflichtverletzung
BGB § 705; HGB §§ 110, 128, 129, 130
a) Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses, das darauf beschränkt ist, die gesellschaftsrechtlichen Rechte des "Treugebers" gegenüber dem Grundbuchamt durch einen Treuhänder halten zu lassen, steht der Außenhaftung des "Treugebers" analog § 128 HGB nicht entgegen, wenn die Auslegung des Gesellschaftsvertrags und des Treuhandvertrags ergibt, dass nicht der "Grundbuchtreuhänder", sondern der "Treugeber"...
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Aktienrecht
Gesetzesverstoß wegen Erfordernis der Anmeldung eines Bevollmächtigten in Einberufung - Kein Nichtigkeitsgrund nach § 241 Nr. 1 AktG - Notwendigkeit der Geltendmachung des Einberufungsmangels innerhalb der einmonatigen Anfechtungsfrist
AktG § 121 Abs. 3 Satz 2 in der Fassung des Gesetzes vom 6. 9. 1965 (BGBl. I S. 1089)
Die Modalitäten der Bevollmächtigung eines Stimmrechtsvertreters und damit die Pflicht zur Anmeldung eines Bevollmächtigten fielen nicht unter die in der Einberufung anzugebenden Bedingungen der Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts.
(BGH-Urteil vom 19.7.2011 - II ZR 124/10)
Die Kläger waren Aktionäre der beklagten Aktiengesellschaft....
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Aktienrecht
Zur Unterbrechung des aktienrechtlichen Beschlussmängelverfahrens durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AG
ZPO § 240 Satz 1; InsO § 35 Abs. 1; WpHG § 21 Abs. 1 Satz 1, § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2
a) Eine aktienrechtliche Beschlussmängelklage wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft nur dann nach § 240 ZPO unterbrochen, wenn der angefochtene Beschluss zu einer Vergrößerung der Insolvenzmasse führt.
b) Im Rahmen eines fremdnützigen Verwaltungstreuhandverhältnisses...
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Personengesellschaftsrecht
BGB § 709 Abs. 2; HGB §§ 105, 161; GmbHG § 47 Abs. 1
Ist im Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft geregelt, dass über bestimmte Beschlussgegenstände nicht die Mehrheit der abgegebenen, sondern die Mehrheit der anwesenden Stimmen entscheidet, und ergibt die Auslegung des Gesellschaftsvertrags, dass die Mehrheit der anwesenden Stimmen als Mehrheit aller teilnehmenden und nicht als Mehrheit...
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Franchising
Darlegungs- und Beweislast des Franchisenehmers für Täuschung über Umsatzprognose für das Geschäftsmodell - Vermögensschaden durch Vertragsabschluss bei Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung? - Kein Betrugsvorsatz, wenn finanzielle Verluste für möglich gehalten werden
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 263
a) Stützt sich der Anspruchsteller auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, hat er grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt.
b) Bei einer Inanspruchnahme aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. mit § 263 StGB wegen eines Eingehungsbetruges durch fehlerhafte Beratung verbleibt...
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Personengesellschaftsrecht
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Rechtsanwaltsrecht
Keine Gründung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer KG oder OHG mangels Betriebes eines Handelsgewerbes - Schwerpunktmäßige Ausübung eines freien Berufs auch bei Ausübung gewerblicher Tätigkeiten - Abgrenzung zu Vermögensverwaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften
(BGH-Urteil vom 18.7.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10)
Die nicht im Handelsregister eingetragene Klägerin zu 1 begehrt ihre Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG. Die Klägerin zu 2 ist ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Beklagte hat den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft abgelehnt. Die dagegen gerichtete Klage auf Zulassung der Klägerin...
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GmbH-Recht
Prüfungspflicht nur hinsichtlich der Mindestleistungen gem. § 7 Abs. 2 GmbHG - Erfordernis einer höheren Mindesteinzahlung nach Gesellschaftsvertrag nur gegenüber Mitgesellschaftern von Bedeutung
GmbHG § 7 Abs. 2, § 9c Abs. 1 Satz 1
Bei der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister bezüglich einer neu errichteten Gesellschaft bezieht sich die Prüfungspflicht des Registergerichts gem. § 9c Abs. 1 Satz 1 GmbHG nur auf die Mindestleistungen gem. § 7 Abs. 2 GmbHG. Ob Mehrleistungen auf das Stammkapital erbracht wurden, ist nicht zu prüfen. Unerheblich ist dabei, ob die Mehrleistung durch...