-
GmbH-Recht
GmbHG §§ 5a Abs. 2, § 7 Abs. 2
Die Sonderregel der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gem. § 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG gilt nicht für diejenige Kapitalerhöhung, mit der das Mindeststammkapital der GmbH entsprechend § 7 Abs. 2 GmbHG erreicht wird. Der Wegfall der Beschränkungen des § 5a Abs. 1 bis 4 GmbHG ist nicht von einer Volleinzahlung des Stammkapitals abhängig (wie OLG Hamm vom 5. 5. 2011 - 27 W 24/11, GmbHR 2011 S. 655; vgl. auch BGH vom 19. 4. 2011 - II ZB 25/10, DB 2011 S. 12
-
-
Insolvenzrecht
/
GmbH-Recht
InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2 a. F.; GmbHG § 32a a. F.
a) Kreditunwürdig i. S. der Regeln über den Eigenkapitalersatz kann eine Gesellschaft nur dann sein, wenn sie tatsächlich einen Kredit benötigt.
b) Ein Kreditbedarf, der nur aufgrund zu gering kalkulierter Abschlagszahlungen des Gesellschafters oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens entstanden ist und der nachträglich bei richtiger Betrachtungsweise...
-
Personengesellschaftsrecht
Haftung eines Anlegers gegenüber einer Publikumsgesellschaft (geschlossener Immobilienfonds) für Liquidationsfehlbetrag - Zur Wirksamkeit der Abtretung des Freistellungsanspruchs der Treuhänderin gegen die Treugeber an die Gesellschaft
BGB § 735; HGB § 105
Ist - wie bei Publikumsgesellschaften häufig - die mittelbare Beteiligung erst noch zu werbender Anleger und damit eine Verzahnung von Gesellschaft und Treuhand im Gesellschaftsvertrag von vornherein vorgesehen und sind im Hinblick darauf bestimmte Rechte und Pflichten der Anleger schon im Gesellschaftsvertrag geregelt, hat der Treugeber im Innenverhältnis die Stellung eines...
-
Kapitalanlage
/
Rechtsanwaltsrecht
Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung - Keine Erlaubnispflicht bei Schwerpunkt der Bevollmächtigung für Tätigkeiten auf wirtschaftlichem Gebiet
RBerG Art. 1 § 1; BGB § 134
Zur Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit des Treuhänders auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von Treugeber-Gesellschaftern einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bezweckt.
(BGH-Urteil vom 11.10.2011 - XI ZR 415/10)
Die Parteien streiten...
-
Rechtsanwaltsrecht
Voraussetzungen für Zulassung einer GmbH bestehend aus Rechts- und Patentanwälten - Anteile und Geschäftsführung mehrheitlich in Händen von Rechtsanwälten - Verfassungsmäßigkeit der § 59e und § 59f BRAO: Keine unzulässige Einschränkung der Berufsfreiheit oder des Gleichheitsgrundsatzes gem. Art. 3 Abs. 1 GG
BRAO §§ 59e, 59f
a) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei welcher die Mehrheit der Geschäftsanteile und der Stimmanteile Patentanwälten zusteht, welche nicht zugleich Rechtsanwälte sind, kann nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.
b) Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Geschäftsführer mehrheitlich nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Patentanwälte...
-
Rechtsanwaltsrecht
Kein Vergütungsanspruch bei Wegfall des Interesses des Mandanten an den bisherigen Leistungen infolge der Kündigung und erforderlicher Neubestellung eines anderen Anwalts - Zum Anspruch eines Anwalts auf Eintritt in Verhandlungen über die Anpassung der Gebühren - Keine Kürzung der Gebühren des neuen Anwalts im Hinblick auf die Vornahme fristwahrender Handlungen durch den zuerst tätigen Anwalt
BGB §§ 627, 628 Abs. 1 Satz 2; BRAGO § 13; RVG § 15
a) Kündigt der Rechtsanwalt das Mandatsverhältnis, ohne durch vertragswidriges Verhalten des anderen Teils dazu veranlasst zu sein, steht ihm ein Anspruch auf Vergütung insoweit nicht zu, als der Mandant einen anderen Prozessbevollmächtigten neu bestellen muss, mit dessen Vergütung auch die Tätigkeit des kündigenden Anwalts abgegolten wäre.
b) Von einem Interessenwegfall ist auch auszugehen, soweit...
-
Sonstiges Recht
GBO § 47 Abs. 2 Satz 1; GBV § 15 Abs. 1
(BGH-Beschluss vom 29.9.2011 - V ZB 1/11)
Mit notariellem Vertrag vom 10. 11. 2009 ließ die Beteiligte zu 9 das im Eingang dieses Beschlusses bezeichnete Grundstück zu unterschiedlichen Bruchteilen an die Beteiligten zu 1 bis 9 auf. Die Beteiligten zu 3 und 8 sind natürliche Personen. Bei den Beteiligten zu 1, 2 und 4 bis 7 handelt es sich um aus...
-
Kapitalanlage
Zur grob fahrlässige Unkenntnis des Anlegers in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen i. S. des § 199 Abs. 1 BGB - Unterlassen der Durchsicht und Auswertung eines Anlageprospekts im Allgemeinen kein grobes Verschulden insbesondere, wenn Anleger Anlageberater oder -vermittler in Anspruch nimmt
BGB § 199 Abs. 1
Zur Frage der grob fahrlässigen Unkenntnis i. S. des § 199 Abs. 1 BGB in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen, wenn der Anleger im Zusammenhang mit der Anlageentscheidung eines Dritten einen Folgeprospekt gelesen hat.
(BGH-Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10)
Die Klägerin macht Ansprüche auf Schadensersatz aus eigenem und abgetretenem Recht im Zusammenhang mit einer eigenen Beteiligung...
-
Aktienrecht
Hauptversammlungsbeschluss über Sonderprüfung und Bestellung eines besonderen Vertreters - Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für Anfechtung nach Aufhebung des Hauptversammlungsbeschlusses
AktG § 147
(BGH-Beschluss vom 27.9.2011 - II ZR 225/08)
Die Beschwerden der Klägerin und der Streithelfer der Beklagten zu 1, 5, 17 bis 26 und 66 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des OLG München vom 27. 8. 2008 werden zurückgewiesen, weil keiner der im Gesetz (§ 543 Abs. 2 ZPO) vorgesehenen Gründe (mehr) vorliegt, nach denen der Senat die Revision zulassen darf.
Unbegründetheit der Nichtzulassungsbeschwerden
...
-
Kapitalmarktrecht
Pflicht zur Aufklärung über Risiko des vollständigen Verlusts des angelegten Kapitals im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin - Hinweis auf das Nichteingreifen von Einlagensicherungssystemen ist nicht erforderlich - Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnmarge beim Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts
BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; WpHG § 2 Abs. 3 Satz 2, § 31
a) Zur Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ein konkret bestehendes Insolvenzrisiko der Emittentin (hier: Lehman Brothers) beim Erwerb von Indexzertifikaten durch ihren Kunden.
b) Die beratende Bank ist beim Vertrieb von Indexzertifikaten auch dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit der Emittentin...