-
Haftungsrecht
BGB § 426
Lässt sich ein GmbH-Gesellschafter von der Bank einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegen die Gesellschaft abtreten, für den die Gesellschafter in einem begrenzten, insgesamt die Höhe der Forderung nicht erreichenden Umfang die persönliche Haftung übernommen haben, kann er seine Mitgesellschafter in voller Höhe ihrer jeweiligen Mithaft auf Zahlung in Anspruch nehmen.
(BGH-Urteil vom 5.4.2011 - II ZR 279/08)
Die Klägerin zu 1, ihr während des Revisionsverfahrens verstorben
-
-
GmbH-Recht
GmbHG § 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1
a) Fasst die Gesellschafterversammlung einer GmbH den Beschluss, einen Gesellschafter auszuschließen und seinen Geschäftsanteil einzuziehen, und ist die Einziehung wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3, § 30 Abs. 1 GmbHG nichtig, so ist auch die Ausschließung nichtig.
b) Die Ausschließung ist in diesem Fall auch dann nichtig, wenn im Gesellschaftsvertrag vorgesehen...
-
Sonstiges Recht
Arglistige Täuschung durch vermittelndes Autohaus oder den Lieferanten ist Leasinggeber nicht zuzurechnen - Keine Repräsentantenstellung des Autohauses und des Lieferanten im Zusammenhang mit einem zu Refinanzierungszwecken abgeschlossenen, dem Leasinggeber unbekannten "Werbevertrag" - Keine Nichtigkeit des Leasinggeschäfts wegen möglicher Sittenwidrigkeit des "Werbevertrags" - Voraussetzungen für Verknüpfung mehrerer Verträge zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft
BGB §§ 123, 278, 166, 139
a) Zur Frage einer Zurechnung des Verhaltens eines vom Leasinggeber mit der Vorbereitung des Leasingvertrags betrauten Lieferanten, der dem Leasingnehmer unter Hinweis auf eine angebliche "Kostenneutralität" des Gesamtgeschäfts ohne Wissen des Leasinggebers den Abschluss eines "Werbevertrags" anrät (im Anschluss an BGH-Urteil vom 20. 10. 2004 - VIII ZR 36/03, DB 2004 S. 2528 = NJW 2005 S. 365; vom 1. 6. 2005 - VIII ZR 234/04, DB0115537 = NJW-RR 2005 S. 1421).
-
Bankrecht
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung - Zulässige Kündigung trotz ordnungsgemäßer Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Zeitpunkt der Kündigung - Kein Verstoß gegen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
KWG § 18
Ein Kreditinstitut ist zur Kündigung des Kreditverhältnisses aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Kreditnehmer auf die Vorlageaufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung die geforderten Unterlagen nicht vorlegt, ohne dass zusätzlich ein Kontensollsaldo oder eine unregelmäßige Erfüllung der Tilgungsleistungen vorliegen muss (Anschluss an BGH-Urteil vom 1. 3. 1994 - XI ZR 83/93,...
-
Kapitalanlage
Erkundigungspflicht der Bank hinsichtlich der Risikobereitschaft des Anlegers - Anforderungen an die Beratung bei einem komplex strukturierten und riskanten Anlageprodukt - Schwerwiegender Interessenkonflikt der Bank bei der Empfehlung des CMS Spread Ladder Swap-Vertrages - Pflicht der Bank zur Aufklärung über den von ihr bewusst strukturierten negativen Anfangswert des CMS Spread Ladder Swap-Vertrages
BGB § 280; WpHG § 31 Abs. 1 Nr. 2
a) Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen, es sei denn, diese ist ihr aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung oder dem bisherigen Anlageverhalten des Anlegers bereits bekannt. Die berufliche Qualifikation einer Mitarbeiterin des Anlegers als Diplom-Volkswirtin lässt für sich allein weder...
-
Personengesellschaftsrecht
Anspruch des Treuhandkommanditisten auf Freistellung von der Haftung gem. § 172 Abs. 4, § 171 Abs. 1 und 2 HGB - Kein Ausschluss der Abtretung des Freistellungsanspruchs gem. § 399 BGB - Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten gem. § 172 Abs. 4 HGB bei teilweiser Zurückbezahlung der Einlage durch Ausschüttungen - Beginn der Verjährungsfrist für den Befreiungsanspruch des Treuhänders
BGB § 242, §§ 387 ff. § 399
a) Das Abtretungsverbot nach § 399 Fall 1 BGB steht der Abtretung des Anspruchs des Treuhandkommanditisten gegen den Treugeber auf Freistellung von der Haftung für Ansprüche von Gläubigern der Gesellschaft an den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft mit der Folge, dass sich dieser in einen Zahlungsanspruch umwandelt, nicht...
-
Aktienrecht
Erfordernis des Aktienbesitzes i. H. von 95% im Zeitpunkt des Zugangs des Übertragungsverlangens beim Vorstand der Gesellschaft - Fehlen der erforderlichen Kapitalmehrheit - Keine Heilung durch Bestätigungsbeschluss - Zur Ausgestaltung der Gewährleistungserklärung der Bank gem. § 327b Abs. 3 AktG
AktG § 245 Nr. 1, § 327a Abs. 1
a) Der Aktionär, der sich mit der Beschlussmängelklage gegen einen Übertragungsbeschluss wendet, ist auch dann klagebefugt, wenn die Aktien vor der Zustellung der Klage durch Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister auf den Hauptaktionär übergegangen sind.
b) Ein Übertragungsverlangen ist nur wirksam, wenn dem Hauptaktionär Aktien i. H. von 95 vom Hundert des Grundkapitals in dem Zeitpunkt...
-
Personengesellschaftsrecht
BGB § 721
Der an der Liquidation nicht beteiligte und auch sonst über den Vermögensstand der Gesellschaft nicht unterrichtete Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat gegen den die Abwicklung betreibenden Mitgesellschafter einen Anspruch auf Rechnungsabschluss, der den Anspruch auf Rechnungslegung in sich trägt (Bestätigung von BGH-Urteil vom 14. 7. 1960 - II ZR 188/58, DB 1960...
-
Personengesellschaftsrecht
Weder aus § 129 Abs. 1 HGB noch aus § 736 ZPO ergibt sich die Rechtskrafterstreckung eines Urteils gegen die Gesellschafter auf die Gesellschaft - Sonderfall: Bindung eines im Gesellschafterprozess ergangenen Urteils bei Entscheidung über die Grundlagen der Gesellschaft
ZPO §§ 325, 736; BGB § 705; HGB §§ 128, 129 Abs. 1
Nimmt ein Dritter in einem Rechtsstreit die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aus ihrer persönlichen Haftung für eine Gesellschaftsschuld in Anspruch, entfaltet die Rechtskraft eines in diesem Prozess ergangenen Urteils keine Wirkung in einem weiteren Prozess, in dem er nunmehr den Anspruch gegen die Gesellschaft verfolgt. Dies gilt auch dann, wenn alle Gesellschafter am Vorprozess...
-
GmbH-Recht
AktG § 297
1. Die Übergabe der Niederschrift über einen Gesellschafterbeschluss der herrschenden Gesellschaft betreffend die Kündigung eines Unternehmensvertrages an den Geschäftsführer der beherrschten Gesellschaft wahrt die Schriftform nicht.
2. Die außerordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages kann nur innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrundes...