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Insolvenzrecht
InsO § 129 Abs. 1, § 133 Abs. 1
Entrichtet eine GmbH nach drohender Zahlungsunfähigkeit die Prämien für eine Direktversicherung ihres Geschäftsführers weiter, auf welche dieser nach seinem Anstellungsvertrag Anspruch hat, so benachteiligt dies im Regelfall trotz der als Gegenleistung erhaltenen Dienste die Gläubiger der Gesellschaft und kann bei entsprechendem Vorsatz gegenüber dem Geschäftsführer...
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Kapitalanlage
Keine Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses hinsichtlich der Zulässigkeit des Verfahrensgegenstandes - Prospektfehler: Anforderungen an Unterrichtung der Anleger durch im grauen Kapitalmarkt herausgegebenen Emissionsprospekt - AGB-Kontrolle der Verjährungsklauseln in Prospekt und Gesellschaftsvertrag - Kostentragungspflicht der auf Seiten des Musterklägers Beigeladenen
KapMuG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 3, § 19 Abs. 2
a) Das Rechtsbeschwerdegericht ist weder durch § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG noch durch § 15 Abs. 1 Satz 3 KapMuG daran gehindert festzustellen, dass bestimmte Ansprüche nicht Gegenstand des Musterverfahrens sein können.
b) Soweit sich eine von dem Musterbeklagten eingelegte Rechtsbeschwerde als erfolgreich erweist, trifft die Kostenhaftung...
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Sonstiges Recht
Abschließende Regelung der Kostenerstattung im Spruchverfahren in § 15 Abs. 2 - 4 SpruchG - Geltung der Kostenregelung für das Beschwerdeverfahren - Pflicht des Antragstellers zur Tragung der Gerichtskosten im Falle offensichtlich fehlender Erfolgsaussichten des Rechtsmittels
SpruchG § 15
Im Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht dem Antragsteller auferlegt werden.
(BGH-Beschluss vom 13.12.2011 - II ZB 12/11)
Die Antragstellerin hat nach der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der B. AG auf die Antragsgegnerin am 17. 1. 2007 im Spruchverfahren einen Antrag auf die gerichtliche Bestimmung der...
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Insolvenzrecht
Vorsatzanfechtung einer teilweisen Darlehensrückzahlung und des zugrunde liegenden Vergleichs mit der Bank - Inkongruenz als Indiz für Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners - Ausschluss der Indizwirkung der Inkongruenz im Rahmen eines Sanierungsversuches - Anforderungen an Nachweis eines schlüssigen Sanierungskonzeptes
InsO § 133 Abs. 1
a) Die Vereinbarung einer Zahlungsverpflichtung entfällt als kongruenzbegründender Schuldgrund für die angefochtene Zahlung, wenn sie selbst der Insolvenzanfechtung unterliegt.
b) Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung werden durch den Einwand eines Sanierungsversuchs nicht entkräftet, wenn es an jeder Darlegung zu den Inhalten und zu den...
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Kapitalanlage
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Bankrecht
Keine Verletzung der Bank in ihrer Berufsausübungsfreiheit, in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichbehandlung) und in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör
GG Artt. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1
(BVerfG-Beschluss vom 8.12.2011 - 1 BvR 2514/11)
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Auseinandersetzung über die Haftung der Beschwerdeführerin - einer Bank - aus Anlageberatung wegen geltend gemachter Aufklärungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Rückvergütungen.
Auf Empfehlung der Beschwerdeführerin...
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Aktienrecht
Differenzhaftungsanspruch, wenn Wert der Sacheinlage Aufgeld gem. § 9 Abs. 2 AktG nicht abdeckt - Vergleich über Differenzhaftungsanspruch bei tatsächlicher oder rechtlicher Ungewissheit über Bestand und Umfang des Anspruchs - Kein Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung - Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Aufrechnungsvereinbarung über Ansprüche, die § 66 Abs. 1 AktG unterfallen - Zur Verjährung des Differenzhaftungsanspruchs
AktG §§ 9, 36a Abs. 2, § 66 Abs. 1, §§ 183, 188 Abs. 2 Satz 1
a) Der gesetzliche Differenzhaftungsanspruch besteht bei der Aktiengesellschaft auch, soweit der Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag (§ 9 Abs. 1 AktG), aber nicht das Aufgeld (§ 9 Abs. 2 AktG) deckt.
b) Ein Vergleich über den Differenzhaftungsanspruch ist grds. zulässig und bedarf nicht der Zustimmung der Hauptversammlung....
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Kapitalanlage
Keine Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses, wenn in Musterverfahren bereits ein Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel ergangen ist
KapMuG § 4 Abs. 1 Satz 2 Hs. 2, § 5
Die Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses für das OLG besteht nicht, wenn das Prozessgericht i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 KapMuG in demselben Musterverfahren bereits zuvor einen Vorlagebeschluss mit identischem Feststellungsziel erlassen hat. In diesem Fall steht die Sperrwirkung des § 5 KapMuG dem Erlass eines weiteren Vorlagebeschlusses entgegen.
(BGH-Beschluss...
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Kapitalmarktrecht
Begehren eines Aktionärs der Zielgesellschaft gegenüber BaFin, Gestattungsbescheid aufzuheben und die Abgabe eines Pflichtangebots seitens des Bieters anzuordnen - Keine Antrags- bzw. Beschwerdebefugnis des Aktionärs - Keine drittschützende Wirkung der Vorschriften des WpÜG
WpÜG §§ 4 Abs. 2, 15 Abs. 1, 35, 38, 48, 51, Art. 14 GG; EU-Übernahmerichtlinie Art. 4, 5 und 8
Auch nach Inkrafttreten der EU-Übernahmerichtlinie und des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes vermitteln die Vorschriften des WpÜG nach dessen § 4 Abs. 2 den Aktionären der Zielgesellschaft grundsätzlich keinen Drittschutz zur Erzwingung eines behördlichen Einschreitens der BaFin gegen einen Bieter....
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Sonstiges Recht
Verfahrensdauer von mehr als 22 Jahren wegen unzureichender Beschleunigungsbemühungen des Gerichts
GG Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 20 Abs. 3
(BVerfG-Beschluss vom 2.12.2011 - 1 BvR 314/11)
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein aktienrechtliches Spruchverfahren, das vor dem LG 22 Jahre gedauert hat und derzeit noch bei dem OLG anhängig ist. Die Beschwerdeführer waren Aktionäre der damals so firmierenden B. AG (jetzt A. AG) in Mannheim, die im Jahr 1986 einen Beherrschungsvertrag mit...
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Insolvenzrecht
Besicherung der Darlehensschuld einer GmbH durch Gesellschaft und Gesellschafter - Verwertung der Gesellschaftssicherheit zur Tilgung der Darlehensforderung im Insolvenzverfahren - Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Gesellschafter gem. § 143 Abs. 3 InsO analog
InsO § 44a, 135 Abs. 2, § 143 Abs. 3, § 147
Wird die am Gesellschaftsvermögen und am Vermögen eines Gesellschafters gesicherte Forderung eines Darlehensgläubigers nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft durch Verwertung der Gesellschaftssicherheit befriedigt, ist der Gesellschafter zur Erstattung des an den Gläubiger ausgekehrten Betrages zur Insolvenzmasse...