Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages eines Verkehrsflughafens
Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags - Lärmmessstation ist nicht Teil einer sog. mehrgemeindlichen Betriebsstätte - Keine abweichende Zerlegung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 GewStG 2002
GewStG 2002 § 28 Abs. 1, § 29 Abs. 1, § 33 Abs. 1 Satz 1; AO § 12 Satz 1
Einrichtungen zur Messung von Lärmemissionen stellen eine Betriebsstätte eines Verkehrsflughafens dar. Es liegt aber wegen eines fehlenden räumlichen Zusammenhangs keine mehrgemeindliche Betriebsstätte vor, wenn eine Verbindung mit den Lärmmessstationen (Datenübertragung) nur über allgemeine Kommunikationsleitungen besteht.
(BFH-Urteil vom 16.12.2009 - I R 56/08)
Redaktioneller Hinweis:
Volltext-Urteil online: DB0347935
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