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STEUERRECHT
Einkommensteuer

DB0347771

Oblie­gen­hei­ten, ver­steck­te Ri­si­ken und Rech­te der Ka­pi­tal­an­le­ger un­ter der Ab­gel­tungsteu­er

Der Beitrag zeigt auf, dass die Abgeltungsteuer zu keiner Steuervereinfachung führt. Nicht in jedem Fall wird die Steuer an der Quelle mit abgeltender Wirkung erhoben. Oftmals verbleibt eine Steuererklärungspflicht. In einigen Fällen wird der pauschale Steuersatz nicht angewandt. Eine Korrektur des Steuerabzugs wird durch die Abgabe einer Steuererklärung herbeigeführt. Letztlich müssen die Steuerpflichtigen weiterhin für ein steuerrechtliches Wohlverhalten Sorge tragen.

Gliederung

I.Einleitung
II.Handlungspflichten
 1.Steuererklärungspflichten
 2.Aufbewahrungspflichten
 3.Duldung einer steuerlichen Außenprüfung
 4.Cross border induzierte Pflichten
 5.Exkurs: PersGes. und Personengemeinschaften
III.Handlungsoptionen
 1.Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage
 2.Steueranrechnung und Steuersatzreduzierung
 3.Antrag auf Regelbesteuerung
 4.Abzugsfähigkeit von Spenden
 5.Anlage in steuerschonenden und -vereinfachten Produkten
IV.Implikationen
 1.Tax Compliance
 2.Steuerbescheinigung und Solidaritätszuschlag
 3.Recht auf Steuerersparnis
 4.Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kapitaldienstfähigkeit
V.Zusammenfassung

Einleitung

Seit dem 1. 1. 2009 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen grds. dem gesonderten Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG. Die Steuer wird entweder durch einen Kapitalertragsteuerabzug mit abgeltender Wirkung (Abgeltungsteuer) erhoben oder durch einen Steuerbescheid festgesetzt. Die Umsetzung der neuen Besteuerungsregeln gestaltete sich äußerst kompliziert. Das Gesetzeswerk strotzt vor Zweifelsfragen, die durch einige BMF-Schreiben einer Klärung bedurften. Die überwiegende Zahl der Schreiben wendet sich an die Kreditwirtschaft und klärt Fragen zur Erhebung der Abgeltungsteuer auf der Bankebene. Deutlich wird, dass mit der Einführung der neuen Besteuerungsregeln für Kapitaleinkünfte keine Vereinfachung für den Stpfl. eingetreten ist. Der Stpfl. ist anwachsend komplexen Tax-Compliance-Anforderungen ausgesetzt. Er muss prüfen, ob sämtliche weltweit erzielten Kapitalerträge der vorgeschriebenen inländischen Besteuerung unterworfen wurden. Die Thematik gewinnt an Aktualität durch die Weitergabe von kundenbezogenen Datenbeständen ausländischer Banken an die inländische Finanzverwaltung. Die von der Finanzverwaltung angekauften oder zum Ankauf stehenden Datensätze enthalten Informationen über im Ausland angefallene Kapitalerträge von Stpfl. Die Finanzbehörden nutzen die Informationen zur Verifizierung der Vollständigkeit der in den vergangenen Jahren von den Stpfl. erklärten Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus privaten Veräußerungsgeschäften durch die Veranlagungsfinanzämter. Die Stpfl. sollten vor diesem Hintergrund klären, ob ein Reparaturbedarf bei den abgegebenen Einkommensteuererklärungen besteht. Ein Blick auf die Anlage KAP 2009 zeigt auf, dass es ein nicht einfaches Unterfangen ist, die Kapitalerträge zutreffend der Besteuerung zu unterwerfen. Denn neben dem steuerlichen Wissen sind Kenntnisse über die Kapitalanlageprodukte und ihre einzelnen Ertragskomponenten notwendig. Im konkreten Fall kann ein Teil der Kapitalerträge dem abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, bei einem anderen Teil stellt der Kapitalertragsteuerabzug nur eine Einkommensteuervorauszahlung dar und wiederum bei einem anderen Teil wurde kein inländischer Steuerabzug vorgenommen. Die Varianten lassen sich fortführen. Die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen - oder sogar allgemein bei den Überschusseinkünften - wird zunehmen diffiziler.

Der nachstehende Beitrag stellt die Problematik in ihren Verästelungen dar, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, und zeigt erste Tax-Compliance-Ansätze zur Sicherstellung der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, unter Einschub der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, auf. Außerdem werden Handlungsüberlegungen zur steuerschonenden Anlage von Kapital dargestellt.


Informationen zu den Autoren

Dr. Udo A. Delp ist schwerpunktmäßig im Bereich Wealth Management und Kapitalmarktproduktentwicklung tätig. Er ist Lehrbeauftragter der Steinbeis-Hochschule Berlin (SMI - Private Banking) und Dozent an verschiedenen weiteren Bildungsinstituten.


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