Eine quantitative und qualitative Analyse der von der DPR festgestellten Fehler bei der IFRS-Anwendung
Prof. Dr. Isabel von Keitz, Münster / WP/StB Dr. Marc Oliver Wenk, München
Seit 2005 unterliegen die Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen zusätzlicher Kontrolle durch die DPR. Der Beitrag analysiert die aufgrund der festgestellten Fehler erfolgten Fehlerveröffentlichungen und zeigt auf, in welchen Bereichen Bilanzierungs- bzw. Bewertungsfehler besonders zahlreich auftreten.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Charakterisierung des Untersuchungsgegenstands |
| III. | Analyse der festgestellten Fehler |
| | 1. | Anzahl der festgestellten Fehler |
| | 2. | Art der festgestellten Fehler |
| IV. | Zusammenfassung |
Einleitung
Seit 2005 werden in Deutschland im Rahmen eines zweistufigen Enforcement-Verfahrens die veröffentlichten Abschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen zusätzlich im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung stichprobenartig geprüft. So prüfen die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) und/oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Stichproben oder bei besonderen Anlässen die veröffentlichten Abschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen, ob diese den relevanten Rechnungslegungsvorschriften (z. B. IFRS) entsprechen. Bis Ende 2009 wurden 508 DPR-Prüfungen abgeschlossen. Sofern die DPR und/oder BaFin Fehler festgestellt haben, wird eine Fehlerveröffentlichung i. S. des § 37q WpHG angeordnet. Bis Ende 2009 hat die DPR in 116 Fällen Fehler festgestellt, was einer durchschnittlichen Fehlerquote von 23% entspricht. Seit der ersten Fehlerveröffentlichung im Februar 2006 bis Ende 2009 wurden im elektronischen Bundesanzeiger 109 Fehlerbekanntmachungen veröffentlicht.
Unterstellt, dass in den wenigsten Fällen ein Unternehmen bewusst einen fehlerhaften Abschluss erstellt und veröffentlicht, liegt die Ursache für die hohe Fehlerquote von knapp 23% wohl primär im Zusammenspiel der Komplexität der Rechnungslegungsvorschriften und den zum Teil unzureichenden Kenntnissen der Bilanzersteller. Durch eine Analyse der bisher veröffentlichten Fehlermitteilungen sollen die besonders kritischen, schwierigen Regelungen ermittelt und verdeutlicht werden, und damit ein Beitrag zur Minderung künftiger Anwendungsfehler respektive der Präventivfunktion des Enforcements geliefert werden. Zwar veröffentlicht die DPR selbst im Rahmen ihres jährlichen Tätigkeitsberichts eine Auswertung der aufgedeckten Fehler. In den Tätigkeitsberichten der DPR werden die erkannten Fehler allerdings recht allgemein bzw. grob und zudem jeweils nur bezogen auf die im jeweiligen Jahr abgeschlossenen Prüfungen dargelegt. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung sollen anhand der 109 Fehlerveröffentlichungen und der bemängelten Abschlüsse detaillierte Erkenntnisse über Anzahl und Art der Fehler sowie über den Zeitpunkt und Inhalt der Fehlerbekanntmachungen gewonnen werden. Diese Erkenntnisse sollen die Ersteller von IFRS-Abschlüssen sowie die Abschlussprüfer für die kritischen Regelungen sensibilisieren und können so hilfreich bei der Erstellung und Prüfung von künftigen IFRS-Abschlüssen sein und zwar nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen.
Nach einer Charakterisierung des Untersuchungsgegenstands in Abschn. II. werden in Abschn. III. die Ergebnisse der Analyse der von der DPR festgestellten Fehler dargestellt. In Abschn. III. 1. werden die Ergebnisse der allein quantitativen Auswertungen der Anzahl der festgestellten Fehler präsentiert. Es folgt in Abschn. III. 2. eine qualitative Auswertung der festgestellten Fehler differenziert nach der Art der Fehler. Hier werden die am häufigsten gemachten Fehler konkret und detailliert herausgearbeitet. Der Beitrag schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Abschn. IV.
Prof. Dr. Isabel von Keitz ist Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Internationales Rechnungswesen an der Fachhochschule Münster.
WP/StB Dr. Marc Oliver Wenk ist Partner und Leiter des IFRS Kompetenzteams Deutschland bei der Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München.
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