Bundesregierung lehnt erweiterte Steuerfreiheit für die Post ab
Die Bundesregierung lehnt die Freistellung bestimmter Postdienstleistungen wie Massensendungen von der USt ab. Dies geht aus der als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/506, vgl. dazu auch DB0346127) hervor. Der Gesetzentwurf sieht vor, Post-Universaldienstleistungen von der USt freizustellen. Der Bundesrat bittet um Prüfung, ob auch Leistungen, die ein bestimmtes Volumen haben oder nur einem kleinen Kundenkreis (Besitzer von Frankiermaschinen) zur Verfügung stehen, von der USt befreit werden könnten. In diesen Fällen könne der Preis weder als individuell noch als ausgehandelt betrachtet werden. Für individuelle oder ausgehandelte Post-Leistungen hatte der EuGH eine Befreiung von der USt ausgeschlossen. Nach Ansicht der Bundesregierung bestätigt das Urteil jedoch die im Gesetzentwurf vorgesehene Steuerpflicht für Postdienstleistungen, soweit sie auf Sonderkonditionen beruhen, da es sich in jedem Fall nicht um Dienstleistungen handele, "die den Grundbedürfnissen der Bevölkerung i. S. des EuGH-Urteils entsprechen". (Vgl. hib vom 1. 3. 2010)
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