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STEUERRECHT
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DB0347435

BT: Kein höhe­rer Zins­satz bei Selbst­an­zei­ge we­gen Steu­er­hin­ter­zie­hung

Der Zinssatz für Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung soll nicht heraufgesetzt werden. Dies erklärte die Bundesregierung am 24. 2. 2010 im Finanzausschuss. Die entsprechende Norm sei erst 2008 verändert worden. Bei der seinerzeitigen Prüfung sei der Zinssatz unverändert bei 6% gelassen worden. Der Zins diene nicht der Bestrafung. Ziel der Zinserhebung auf Steuernachzahlungen nach einer Selbstanzeige sei vielmehr der Ausgleich von Vorteilen, der sonst durch eine verspätete Steuerzahlung entstehe. Pünktliche Steuerzahler hätten andernfalls Nachteile hinzunehmen, so die Bundesregierung. (Vgl. hib vom 24. 2. 2010)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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