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STEUERRECHT
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HB: Steu­er­nach­lass für die For­schung?

Fachleute machen sich dafür stark, dass deutsche Unternehmen steuerlich gefördert werden, wenn sie forschen. Die von der Bundesregierung berufene Expertenkommission Forschung und Innovation fordert, dass die Firmen ihre Aufwendungen für Forschung und Entwicklung künftig direkt von der Steuerschuld abziehen können. "Wir brauchen eine gesetzliche Regelung noch in diesem Jahr", sagte der Vorsitzende der Kommission, Dietmar Harhoff, bei der Übergabe ihres dritten Gutachtens an Kanzlerin Angela Merkel. "Es reicht nicht aus, dass die steuerliche Forschungsförderung im Koalitionsvertrag steht, sie muss auch umgesetzt werden."

Die Kanzlerin stimmte den Wissenschaftlern prinzipiell zu. Sie unterstütze die Bemühungen von Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), zumindest einen Einstieg hinzubekommen. Zugleich machte Angela Merkel aber wenig Hoffnung auf eine schnelle Umsetzung. "Wir arbeiten noch an der Frage der steuerlichen Förderung", sagte sie lediglich.

Dabei hat die Wirtschaft das Fehlen der Förderung längst als Wettbewerbsnachteil für den deutschen Forschungsstandort ausgemacht. Immerhin nutzen inzwischen 21 der 27 OECD-Länder dieses Förderinstrument. Das führe dazu, warnte jüngst der Bundesverband der Deutschen Industrie, dass Unternehmen ihre Forschung immer mehr an ausländische Standorte verlagern. Besonders günstig sind die Bedingungen in Frankreich. Dort erhalten Unternehmen seit 2008 eine Steuergutschrift von 30% ihrer Forschungsaufwendungen. Nehmen sie die Regelung erstmals oder nach einer fünfjährigen Pause in Anspruch, sind es sogar 50%. (Vgl. HB vom 25. 2. 2010 S. 12)

© DER BETRIEB, Fachverlag der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH 2012
 
 

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