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BETRIEBSWIRTSCHAFT
Corporate Governance

DB0322222

Ko­dex Re­port 2009: Die Ak­zep­tanz der Emp­feh­lun­gen und An­re­gun­gen des Deut­schen Cor­po­ra­te Go­ver­nan­ce Ko­dex

Das Berlin Center of Corporate Governance hat zum siebten Mal die Akzeptanz des Deutschen Corporate Governance Kodex empirisch untersucht. Der Kodex Report 2009 dokumentiert, inwieweit die an der Frankfurter Wertpapierbörse notierten Gesellschaften die insgesamt 84 Empfehlungen und 19 Anregungen der aktuellen Kodexfassung anwenden. Besondere Beachtung erfahren dabei die modifizierten Empfehlungen zur Zuständigkeit des Aufsichtsratsplenums für das Vergütungssystem des Vorstands sowie die zu Empfehlungen aufgewerteten Kodexbestimmungen über die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps. Darüber hinaus wird in stärkerem Maße auf die Art der Umsetzung ausgewählter Kodexregelungen eingegangen.

Gliederung

I.Einleitung
II.Konzeption der Studie
 1.Methodik
 2.Stichprobe
III.Befunde
 1.Generelle Befolgungsquoten
 2.Akzeptanzniveau der Kodexempfehlungen
 3.Akzeptanzniveau der Kodexanregungen
IV.Zusammenfassung

Einleitung

Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält in seiner aktuellen Fassung vom 6. 6. 2008 insgesamt 84 Empfehlungen und 19 Anregungen zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften. Diese Bestimmungen gehen über die rechtlich verbindlichen Regelungen der Corporate Governance (CG) hinaus und müssen von den Unternehmen daher nicht angewendet werden. Börsennotierte Gesellschaften haben jedoch gem. § 161 AktG jährlich zu erklären, ob und inwieweit sie die Empfehlungen des Kodex befolgen. Von den Kodexanregungen hingegen kann ohne eine solche Offenlegung abgewichen werden.

Das Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) hat im Auftrag der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in diesem Jahr die siebte empirische Studie durchgeführt, um die Akzeptanz der Regelungen des DCGK in der Wirtschaftspraxis zu erheben. In diesem Beitrag werden nach einer kurzen Einführung in die Konzeption der Untersuchung (Abschn. II.) die Befunde der aktuellen Erhebung dargelegt und diskutiert (Abschn. III.). Besondere Beachtung erfahren dabei die modifizierten Empfehlungen zur Zuständigkeit des Aufsichtsratsplenums für das Vergütungssystem des Vorstands sowie die zu Empfehlungen aufgewerteten Kodexbestimmungen über die Vereinbarung eines Abfindungs-Caps. Darüber hinaus wird in stärkerem Maße auf die Art der Umsetzung ausgewählter Kodexregelungen eingegangen.


Informationen zu den Autoren

Prof. Dr. Axel v. Werder ist Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre - Organisation und Unternehmensführung an der Technischen Universität Berlin.

Dr. Till Talaulicar vertritt den Arcandor-Stiftungslehrstuhl für Corporate Governance & Board Dynamics und ist akademischer Direktor des Instituts für Corporate Governance an der Universität Witten/Herdecke.


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