-
Der BFH hat mit Urteil vom 21. 4. 2010 (VI R 26/09, DB 2010 S. 1801) entschieden, dass der für eine doppelte Haushaltsführung bislang von den FG herangezogene Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Streitfall machte der ledige und nichtselbstständig tätige Kläger geltend, am Arbeitsort eine 64 qm
-
Die Beschränkung der vom GrStG gewährten GrESt-Befreiungen auf solche Religionsgesellschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sowie auf jüdische Kultusgemeinden ist verfassungsgemäß. Dies hat der BFH mit Urteil vom 30. 6. 2010 - II R 12/09 (DB 2010 S. 1804) entschieden und damit die GrSt-Befreiung für einen islamischen Kulturverein, dem nicht der Status einer Körperschaft des öffentlichen...
-
Der Beschwerdeführer bezog für seinen Sohn, der sich in den Jahren 2002-2006 in Berufsausbildung befand, Kindergeld. Die Familienkasse bewilligte für das Jahr 2005 kein Kindergeld, da die Einkünfte und Bezüge des Sohnes den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag i. H. von 7.680 € um 4,34 € überschritten. Die dagegen gerichtete Klage des Beschwerdeführers blieb vor den FG ohne Erfolg. Die 1. Kammer...
-
Die Koalitionsfraktionen haben eine Liste mit insgesamt 90 Steuervereinfachungsvorschlägen (vgl. DB0361731) zusammengestellt und wesentliche Vorschläge zum Bürokratieabbau im LSt- und Sozialversicherungsbeitragsrecht von der BStBK übernommen. Das BMF ist nun aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu beziehen. "Wir wünschen im Interesse der Unternehmen, dass unsere Vorschläge Berücksichtigung finden. Vor allem im Lohnabrechnungswesen belastet die überflüssige Bürokratie mehrere Mio. Arbeitg
-
Die Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer KapGes. unterlagen nach der bis zum 31. 12. 1998 geltenden Rechtslage als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der ESt, wenn der Stpfl. innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veräußerung - das heißt zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums - zu mehr als 25% beteiligt war. Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998 wurde die Beteiligungsgrenze durch das am 31. 3. 1999 verkündete StEntlG 1999/2000/2002 auf 10% ges
-
Die jährliche Erhebung der ESt und der progressive Verlauf des ESt-Tarifs können zu einer Progressionsverzerrung führen, wenn Einkünfte zusammengeballt in einem Jahr zufließen, die wirtschaftlicher Ertrag mehrerer Vz. sind. Die Einkünfte werden dann zu einem erheblichen Teil mit einem höheren Steuersatz belastet, als dies bei der Verteilung des Einkommens auf mehrere Vz. der Fall wäre, ohne dass die...
-
Die Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften unterlagen nach der bis zum 31. 12. 1998 geltenden Rechtslage der ESt, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zwei Jahre betrug (sog. Spekulationsgeschäfte). Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998 wurde die Veräußerungsfrist durch das am 31. 3. 1999 verkündete StEntlG 1999/2000/2002 auf zehn Jahre verlängert (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Nach § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG galt die neue Frist erstmals ab dem Vz.
-
Nach den Bestimmungen der §§ 15, 16, 17 und 19 ErbStG i. d. F. nach dem JStG 1997 vom 20. 12. 1996 (ErbStG a. F.) wurden eingetragene Lebenspartner nach Schaffung des Rechtsinstituts der Lebenspartnerschaft 2001 erbschaftsteuerrechtlich erheblich höher belastet als Ehegatten.
Während Ehegatten nach §§ 15 Abs. 1, 19 Abs. 1 ErbstG a. F. der günstigsten Steuerklasse I unterfielen und abhängig von der Höhe des Ererbten Steuersätze zwischen 7% und 30% zu entrichten hatten, waren Lebenspartner als
-
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 15. 7. 2010 - Rs. C-368/09 darüber entschieden, ob es zu einer Rückwirkung des Vorsteuerabzugs bei korrigierten Rechnungen kommen kann. In dem konkreten Fall wurde dem ungarischen Kläger der Vorsteuerabzug nur aufgrund eines falschen Rechnungsdatums verwehrt. Der Vorsteuerabzug wurde bei den eingereichten korrigierten Rechnungen ebenfalls versagt, da keine fortlaufende...
-
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags erhalten zur Abgeltung ihrer durch das Mandat veranlassten Aufwendungen eine monatliche Kostenpauschale, die etwa 1/3 der gesamten Bezüge umfasst und nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei ist (sog. Abgeordnetenpauschale). Die Beschwerdeführer beziehen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach § 19 EStG. Berufsbedingte Aufwendungen können sie - den allgemeinen...